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  Baustellenkoordination (Bau KG)

Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einerBaustelle beizutragen.

Der Baustellenkoordinator ist zu bestellen, wenn entweder der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder alternativ der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig über mindestens eine Arbeitsschicht tätig werden.

Baustellenkoordination ist für den Bauherrn gesetzlich vorgeschrieben, sie dient nicht nur der Sicherheit auf Baustellen sondern hilft auch Zusatzkosten für Arbeitssicherheit und -durchführung zu optimieren.

Es werden dadurch Arbeitsunfälle und unnötiger Ärger vermieden sowie Baukosten gespart!





Auch am Wochenenden und an Feiertagen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
     
B & P Baukomplettservice & Projektmanagement GmbH • office@bp-salzburg.at • Tel.: +43/(0) 662 / 83 08 47 • Kendlerstraße 59 • 5020 Salzburg